Kurzzeitpflege
Wenn die Pflege Zuhause nicht ausreichend sichergestellt werden kann, ist eine Aufnahme zur Kurzzeitpflege eine gute Lösung.
Für die zeitweilige Unterbringung pflegebedürftiger älterer Menschen bieten wir die 12 Kurzzeitpflege in unserem Seniorenhaus St. Tönis. So ermöglichen wir pflegenden Familienangehörigen eine Pflegepause.
Die befristete Versorgung und Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung kann maximal 28 Tage jährlich in Anspruch genommen werden.
Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben. Einige Beispiele hierfür sind:
- Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Kur oder Erkrankung
- Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen
- Krankenhausnachsorge zur weiteren Mobilisierung und Rehabilitation.
Verhinderungspflege
Eine weitere Form der Kurzzeitpflege ist die „Verhinderungspflege“. Sie kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise die Pflegekraft erkrankt ist. Hierfür können weitere vier Wochen bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kosten werden ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.
Kosten
Die Pflegekassen übernehmen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege jeweils die Kosten für den pflegebedingten Aufwand für maximal 28 Tage in Höhe von maximal 1.614,00 €.
Unser Aufnahmemanagement bietet Ihnen eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.